Koalitionsvertrag 2009-2013
Das Thema Datenschutz gewinnt immer mehr an gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Auch im
134-Seitigen Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Bundesregierung tauchen der Datenschutz und die Frage seiner rechtlichen Regulierung in zahlreichen Zusammenhängen auf. Mit der folgenden Übersicht der wichtigsten Punkte des Koalitionsvertrages zum Thema Datenschutz möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in die Vorhaben der neuen Bundesregierung bieten.
- Prüfung einer Anpassung des Datenschutzrechtes zum besseren Schutz persönlicher Daten, Evaluation der in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen hierzu (S. 102) sowie bei der Einführung von Funketiketten (S. 48)
- Plädoyer für einen eigenverantwortlichen Umgang mit persönlichen Daten und für Medienkompetenz (S. 71 ff.)
- Einsatz für die Verbesserung der Anwendung des geltenden Rechts zur Verfolgung von Kriminalität (Betrug und Identitätsdiebstahl) im Internet durch Stärkung der IT-Kompetenz und entsprechende Ausbildung des Personals bei den Sicherheitsbehörden (S. 102)
- Erleichterung des Selbstdatenschutzes zur Vorbeugung von Datenmissbrauch (S. 102, 106)
- Betonung der Wichtigkeit von Datenschutz und Datensparsamkeit bei eGovernment-Projekten (S. 103)
- Hinweis auf die Bedeutung des Datenschutzes in der Informationsgesellschaft (S. 105)
- Anspruch eines hohen Datenschutzniveaus sowie der Stärkung von Grundsätzen wie Verhältnismäßigkeit, Datensicherheit und -sparsamkeit, Zweckbindung und Transparenz (S. 105)
- Ausgestaltung eines lesbaren, verständlichen, zukunftsfesten und technikneutralen BDSG innerhalb der europäischen Rechtsentwicklung (S. 105)
- Erweiterung der Informationspflichten bei der Einwilligung sowie Stärkung der Bedeutung der Freiwilligkeit (S. 106)
- Errichtung einer "Stiftung Datenschutz" mit folgenden Aufgaben: Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit, Förderung der Bildung im Bereich des Datenschutzes, Verbesserung des Selbstdatenschutzes durch Aufklärung, Entwicklung eines Datenschutzaudits (S. 106)
- Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (S. 106)
- Einsatz für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes innerhalb eines eigenen Kapitels im BDSG: künftig sollen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind (S. 106)