Hintergrund





Die Novellierung des BDSG

Die Initiative Berliner Datenschutzrunde wurde vor dem Hintergrund der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 2009 ins Leben gerufen. Auslöser war die Unzufriedenheit einer Bandbreite von Beteiligten, von datennutzenden Unternehmen über zivilgesellschaftliche Organisationen bis hin zu Datenschützern, mit dem Ablauf und den Inhalten der Verhandlungen.

Diese wurden im September 2008 durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble aufgrund der zahlreichen Skandale um den illegalen Datenhandel und die Weitergabe von Kontodaten angeregt. Die Fachminister einigten sich im Rahmen eines sogenannten „Datenschutzgipfels" auf weitreichende Verschärfungen des Datenschutzes.


Ihre Forderungen flossen in den am 10. Dezember 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften ein. Die gesamte Wirtschaft sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen reagierten auf diesen Entwurf mit einem gemeinsamen Aufschrei, da erhebliche Einschränkungen für die Kommunikation mit Kunden und Unterstützern befürchtet wurden.



Der parlamentarische Prozess

Im darauf folgenden parlamentarischen Gesetzgebungsprozess im März 2009 wurde die hochkontroverse Debatte fortgesetzt. Das stetige Hin und Her sowie zähe Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern zögerten einen Beschluss bis zur allerletzten Minute hinaus. Der Bundestag beschloss das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften schließlich am 3. Juli 2009, dem letzten regulären Sitzungstag der Legislaturperiode. Eine Woche später wurde es auch durch den Bundesrat verabschiedet und trat - nach der im August erfolgten Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten - zum 1. September 2009 in Kraft.

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Die Auswirkungen


Anstelle einer grundlegenden Modernisierung des Datenschutzrechts handelt es sich bei der Novelle aus Sicht der Berliner Datenschutzrunde jedoch vielmehr um eine „Kleinstreparatur". Dies führt dazu, dass das bisher schon sehr komplexe Datenschutzrecht noch unübersichtlicher und unverständlicher wird. Deshalb sehen sich alle Seiten - ob datennutzende Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder aber auch Datenschützer - mit einer großen Rechtsunsicherheit konfrontiert.


Zudem sind viele Defizite im Bereich Datensicherheit und -schutz meist auf Vollzugsprobleme und illegale kriminelle Handlungen zurückzuführen, die auch durch die Novellierung bisher nicht beseitigt werden konnten. Mit dem Booklet „Dialogmarketing nach der BDSG-Novelle 2009 - Ein Leitfaden für die Praxis" möchte die Berliner Datenschutzrunde datennutzende Unternehmen und Organisationen darin unterstützen, die Gegebenheiten in ihren Unternehmen und Organisationen an die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben anzupassen.

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Ausblick auf die neue Legislaturperiode

Das Thema Datenschutz wird mit all seinen Facetten auch in dieser Legislaturperiode auf der gesellschaftlichen und politischen Agenda bleiben. So finden sich zahlreiche Punkte hierzu in dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wieder.

Für die Berliner Datenschutzrunde besteht auch nach der Novellierung des BDSG weiterhin der Bedarf, im gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten nach konstruktiven Lösungen zu suchen, die einen sachgerechten Interessensausgleich in einem modernen Datenschutzrecht ermöglichen.


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